Im 1. Schulhalbjahr 2021/22 (bis 31.01.2022) und 2. Schulhalbjahr (bis 31.07.2022) wird das Angebot des Nachhilfegutscheins fortgesetzt.
Pro Schülerin und Schüler kann nur ein Gutschein pro Schulhalbjahr ausgegeben werden.
Die Bildungsgutscheine können nun in ihrer aktuellen Form (November 2021) heruntergeladen werden.
Verträge mit Honorarkräften sind nur ein Schulhalbjahr gültig.
Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte:
Infobogen zu den Bildungsgutscheinen als Download.
Alle pdf Dokumente sind mit der Kommentarfunktion des Adobe Acrobate Readers ausfüllbar.
Dienstvertrag freie Mitarbeit Lernchancen.SH
Bitte den jeweiligen Vertrag handschriftlich oder digital ausfüllen und unterschreiben. Danach an die im Vertrag angegeben Adresse des IQSH zurücksenden und auf Rückmeldung warten. Eine Honorartätigkeit an der Schule kann erst nach der Bestätigung durch das IQSH beginnen.
Gutscheine werden ausschließlich von der Schule ausgestellt. Sie sind nur mit Schulstempel und Unterschrift der Schule gültig.
Bildungsgutschein A (Gewerbliche Nachhilfeanbieter):
DOWNLOADLINK BILDUNGSGUTSCHEIN A (gewerbliche Nachhilfeanbieter)
Vergütung: Gewerbliche Nachhilfeanbieter müssen sich auf dem Zukunftskompass registrieren. Mit dieser Registrierung erkennen sie die mit dieser Tätigkeit verbundenen vertraglichen Bestimmungen (https://app.zukunftskompass.sh/karte/lernchancensh?subtype=lernchancen-lernanbieter) an. Achtung: Bildungsgutschein A ist nur bei gewerblichen Nachhilfeanbietern (NICHT bei Privatpersonen) einlösbar, die auf dem Zukunftskompass registriert sind. Verträge mit gewerblichen Nachhilfeanbietern, die nicht auf dem Zukunftskompass registriert und nicht auf Basis des o.a. beschriebenen Vorgehens tätig werden oder geworden sind, können nicht über den Bildungsgutschein A abgerechnet werden. Die Fälligkeit der Vergütung setzt eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung über das dem Vertrag beigefügte Abrechnungsblatt beim IQSH voraus. Das Abrechnungsblatt ist zu finden unter: https://app.zukunftskompass.sh/karte/lernchancensh.
Bildungsgutschein B (externe Unterstützungskräfte/Institutionen)
DOWNLOADLINK BILDUNGSGUTSCHEIN B (externe Unterstützungskräfte/Institutionen)
Vergütung: Freie Mitarbeiter*innen können unter Anwendung der entsprechenden Dienstverträge (https://www.zukunftskompass.sh/fileadmin/content/content-iqsh/zkompass/others/SJ21_Dienstvertrag_Lernchancen_freie_Mitarbeit_V8_gd.pdf) von den Schulen beschäftigt werden. Diese sind im Vorwege von den Schulen mit dem IQSH abzustimmen und dort im Nachgang abzurechnen. Vergütungen von vertraglich geschuldeten Leistung werden nur dann beglichen, wenn dieser gültige, durch das IQSH bestätigter Vertrag zwischen dem IQSH und einer freien Mitarbeiterin/einem freien Mitarbeiter besteht. Dieser Vertrag muss vor Beginn der Tätigkeit geschlossen werden. Die Vergütung ist nach Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zur Zahlung fällig. Achtung: Verträge mit Anbieter*innen, die nicht auf Basis des o.a. beschriebenen Vorgehens tätig werden oder geworden sind, besitzen keine Gültigkeit. Eine nachträgliche Rechnungsstellung ist daher nicht möglich. Die Fälligkeit der Vergütung setzt eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung über das dem Vertrag beigefügte Abrechnungsblatt beim IQSH voraus. Die Verträge sind zu finden unter: https://app.zukunftskompass.sh/karte/lernchancensh.
DOWNLOADLINK ABRECHNUNGSBOGEN gewerbliche Nachhilfeanbieter
Informationen & Abrechnung für gewerbliche Nachhilfeanbieter
Detaillierter Ablauf:Schülerinnen und Schüler an den Schulen in Schleswig‑Holstein werden von ihren Lehrerinnen und Lehrern auf Entwicklungspotentiale hin eingeschätzt. Dazu bekommen sie einen detaillierten Bildungsgutschein.Mit diesem Bildungsgutschein für bis zu 30 Lerneinheiten à 45 Minuten können die Schüler/innen bzw. deren Eltern auf Sie zukommen.Wenn sie den Bildungsgutschein akzeptieren und abrechnen wollen, haben sie nun folgendes zu tun:
Schritt 1: Sie laden sich von dem Internetauftritt app.zukunftskompass.sh/karte/lernchancensh ( bzw. siehe oben) den Abrechnungsbogen für externe Lernanbieter herunter. Dieser ist für das weitere Vorgehen obligatorisch.
Schritt 2: Schüler/innen bzw. Eltern möchten bei Ihnen ein Förderangebot für die im Bildungsgutschein definierten Entwicklungspotentiale buchen. Für die Gültigkeit muss der Gutschein folgendes enthalten:
Auf dieser Grundlage schließen Sie dann einen Vertrag/eine Nachhilfe-Vereinbarung, so wie Sie es individuell gewohnt sind.
Schritt 3: Jede Einheit á 45 Minuten wird mit 10 Euro pro Schülerinnen und Schüler vergütet. Eine Lerngruppe soll 3-5 und darf maximal 10 Schülerinnen und Schüler umfassen, wobei die Hygieneregeln je nach regionaler Pandemieregelung in ihren Räumen einzuhalten sind! Sie stellen sicher, dass bei den Schülerinnen und Schülern eine Förderung im Sinne des eingeschätzten Entwicklungspotentials stattfindet. Sollten sie sich nicht imstande fühlen, das Entwicklungspotential hinreichend zu fördern, darf keine Nachhilfe stattfinden.
Schritt 4: Der Nachweis der durchgeführten Arbeit geschieht auf dem Abrechnungsbogen. Dort werden für jede Lerngruppe die Unterschriften der Schülerinnen und Schüler nach jeder 45 Minuten-Einheit gesammelt (je Lerngruppe max. 10 Schülerinnen und Schüler à 30x45 Minuten). Der ausgefüllte Abrechnungsbogen wird mit den Bildungsgutscheinen im Original an das IQSH, Schreberweg 5, 24119 Kronshagen gesendet. Auf dem Umschlag wird deutlich Lernchancen:SH 21 vermerkt. Legen sie sich zur Sicherheit vorher eine Kopie für ihre Unterlagen an, bevor sie die Originale versenden.
Schritt 5: Nach dem Eingang aller Bildungsgutscheine und des Abrechnungsbogens an das IQSH, Schreberweg 5, 24119 Kronshagen wird dieses geprüft und die ausstehenden Forderungen werden durch das IQSH beglichen.
Ausführlicher FAQ. Bitte bei Neueinstieg oder bei Unsicherheit in das Programm Lernchancen.SH lesen. Downloadder aktuellsten FAQs für Schule, Honorarkräfte und gewerbliche Nachhilfeanbieter.
Stand: 08.09.2021
Unterstützung für Schülerinnen und Schüler
Wenn Schülerinnen und Schüler im Laufe des ersten Halbjahres eine Unterstützung benötigen, die über das schulische System hinaus geht, ist es möglich, Studierende oder gewerbliche Nachhilfeanbieter zu gewinnen, die
bis zum Schuljahresende 2021/22 durch das Land finanziert werden.
Folgendes ist denkbar:
Informationen für Schulleiterinnen und Schulleiter und am Programm Interessierte
Infoflyer: Qualifizierung externer Unterstützungskräfte im Rahmen des Programms LERNCHANCEN:SH
Im 1. Schulhalbjahr 2021/22 (bis 31.01.2022) und 2. Schulhalbjahr (bis 31.07.2022) wird das Angebot des Nachhilfegutscheins fortgesetzt.
Pro Schülerin und Schüler kann nur ein Gutschein pro Schulhalbjahr ausgegeben werden.
Die Bildungsgutscheine können nun in ihrer aktuellen Form (November 2021) heruntergeladen werden.
Verträge mit Honorarkräften sind nur ein Schulhalbjahr gültig.
Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte:
Infobogen zu den Bildungsgutscheinen als Download.
Alle pdf Dokumente sind mit der Kommentarfunktion des Adobe Acrobate Readers ausfüllbar.
Dienstvertrag freie Mitarbeit Lernchancen.SH
Bitte den jeweiligen Vertrag handschriftlich oder digital ausfüllen und unterschreiben. Danach an die im Vertrag angegeben Adresse des IQSH zurücksenden und auf Rückmeldung warten. Eine Honorartätigkeit an der Schule kann erst nach der Bestätigung durch das IQSH beginnen.
Gutscheine werden ausschließlich von der Schule ausgestellt. Sie sind nur mit Schulstempel und Unterschrift der Schule gültig.
Bildungsgutschein A (Gewerbliche Nachhilfeanbieter):
DOWNLOADLINK BILDUNGSGUTSCHEIN A (gewerbliche Nachhilfeanbieter)
Vergütung: Gewerbliche Nachhilfeanbieter müssen sich auf dem Zukunftskompass registrieren. Mit dieser Registrierung erkennen sie die mit dieser Tätigkeit verbundenen vertraglichen Bestimmungen (https://app.zukunftskompass.sh/karte/lernchancensh?subtype=lernchancen-lernanbieter) an. Achtung: Bildungsgutschein A ist nur bei gewerblichen Nachhilfeanbietern (NICHT bei Privatpersonen) einlösbar, die auf dem Zukunftskompass registriert sind. Verträge mit gewerblichen Nachhilfeanbietern, die nicht auf dem Zukunftskompass registriert und nicht auf Basis des o.a. beschriebenen Vorgehens tätig werden oder geworden sind, können nicht über den Bildungsgutschein A abgerechnet werden. Die Fälligkeit der Vergütung setzt eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung über das dem Vertrag beigefügte Abrechnungsblatt beim IQSH voraus. Das Abrechnungsblatt ist zu finden unter: https://app.zukunftskompass.sh/karte/lernchancensh.
Bildungsgutschein B (externe Unterstützungskräfte/Institutionen)
DOWNLOADLINK BILDUNGSGUTSCHEIN B (externe Unterstützungskräfte/Institutionen)
Vergütung: Freie Mitarbeiter*innen können unter Anwendung der entsprechenden Dienstverträge (https://www.zukunftskompass.sh/fileadmin/content/content-iqsh/zkompass/others/SJ21_Dienstvertrag_Lernchancen_freie_Mitarbeit_V8_gd.pdf) von den Schulen beschäftigt werden. Diese sind im Vorwege von den Schulen mit dem IQSH abzustimmen und dort im Nachgang abzurechnen. Vergütungen von vertraglich geschuldeten Leistung werden nur dann beglichen, wenn dieser gültige, durch das IQSH bestätigter Vertrag zwischen dem IQSH und einer freien Mitarbeiterin/einem freien Mitarbeiter besteht. Dieser Vertrag muss vor Beginn der Tätigkeit geschlossen werden. Die Vergütung ist nach Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zur Zahlung fällig. Achtung: Verträge mit Anbieter*innen, die nicht auf Basis des o.a. beschriebenen Vorgehens tätig werden oder geworden sind, besitzen keine Gültigkeit. Eine nachträgliche Rechnungsstellung ist daher nicht möglich. Die Fälligkeit der Vergütung setzt eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung über das dem Vertrag beigefügte Abrechnungsblatt beim IQSH voraus. Die Verträge sind zu finden unter: https://app.zukunftskompass.sh/karte/lernchancensh.
DOWNLOADLINK ABRECHNUNGSBOGEN gewerbliche Nachhilfeanbieter
Informationen & Abrechnung für gewerbliche Nachhilfeanbieter
Detaillierter Ablauf:Schülerinnen und Schüler an den Schulen in Schleswig‑Holstein werden von ihren Lehrerinnen und Lehrern auf Entwicklungspotentiale hin eingeschätzt. Dazu bekommen sie einen detaillierten Bildungsgutschein.Mit diesem Bildungsgutschein für bis zu 30 Lerneinheiten à 45 Minuten können die Schüler/innen bzw. deren Eltern auf Sie zukommen.Wenn sie den Bildungsgutschein akzeptieren und abrechnen wollen, haben sie nun folgendes zu tun:
Schritt 1: Sie laden sich von dem Internetauftritt app.zukunftskompass.sh/karte/lernchancensh ( bzw. siehe oben) den Abrechnungsbogen für externe Lernanbieter herunter. Dieser ist für das weitere Vorgehen obligatorisch.
Schritt 2: Schüler/innen bzw. Eltern möchten bei Ihnen ein Förderangebot für die im Bildungsgutschein definierten Entwicklungspotentiale buchen. Für die Gültigkeit muss der Gutschein folgendes enthalten:
Auf dieser Grundlage schließen Sie dann einen Vertrag/eine Nachhilfe-Vereinbarung, so wie Sie es individuell gewohnt sind.
Schritt 3: Jede Einheit á 45 Minuten wird mit 10 Euro pro Schülerinnen und Schüler vergütet. Eine Lerngruppe soll 3-5 und darf maximal 10 Schülerinnen und Schüler umfassen, wobei die Hygieneregeln je nach regionaler Pandemieregelung in ihren Räumen einzuhalten sind! Sie stellen sicher, dass bei den Schülerinnen und Schülern eine Förderung im Sinne des eingeschätzten Entwicklungspotentials stattfindet. Sollten sie sich nicht imstande fühlen, das Entwicklungspotential hinreichend zu fördern, darf keine Nachhilfe stattfinden.
Schritt 4: Der Nachweis der durchgeführten Arbeit geschieht auf dem Abrechnungsbogen. Dort werden für jede Lerngruppe die Unterschriften der Schülerinnen und Schüler nach jeder 45 Minuten-Einheit gesammelt (je Lerngruppe max. 10 Schülerinnen und Schüler à 30x45 Minuten). Der ausgefüllte Abrechnungsbogen wird mit den Bildungsgutscheinen im Original an das IQSH, Schreberweg 5, 24119 Kronshagen gesendet. Auf dem Umschlag wird deutlich Lernchancen:SH 21 vermerkt. Legen sie sich zur Sicherheit vorher eine Kopie für ihre Unterlagen an, bevor sie die Originale versenden.
Schritt 5: Nach dem Eingang aller Bildungsgutscheine und des Abrechnungsbogens an das IQSH, Schreberweg 5, 24119 Kronshagen wird dieses geprüft und die ausstehenden Forderungen werden durch das IQSH beglichen.
Ausführlicher FAQ. Bitte bei Neueinstieg oder bei Unsicherheit in das Programm Lernchancen.SH lesen. Downloadder aktuellsten FAQs für Schule, Honorarkräfte und gewerbliche Nachhilfeanbieter.
Stand: 08.09.2021
Unterstützung für Schülerinnen und Schüler
Wenn Schülerinnen und Schüler im Laufe des ersten Halbjahres eine Unterstützung benötigen, die über das schulische System hinaus geht, ist es möglich, Studierende oder gewerbliche Nachhilfeanbieter zu gewinnen, die
bis zum Schuljahresende 2021/22 durch das Land finanziert werden.
Folgendes ist denkbar:
Informationen für Schulleiterinnen und Schulleiter und am Programm Interessierte
Infoflyer: Qualifizierung externer Unterstützungskräfte im Rahmen des Programms LERNCHANCEN:SH